Allgemeines
Diese AGB regeln das Geschäfts-, Leistungs- und Lieferverhältnis zwischen der Future Telecom GmbH (nachfolgend "Future Telecom") und dem Vertriebspartner, und zwar sowohl für den Fall, dass der Vertriebspartner die Calling Cards an anderweitige Calling Card Nutzer im Wege der Veräußerung oder in sonstiger Weise weitergibt, als auch für den Fall, dass er die Calling Card(s) selbst nutzt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Prepaid Calling Cards durch den Vertriebspartner, gelten diese AGB als angenommen.
Abweichende Bedingungen des Vertriebspartners sind ausgeschlossen soweit diese nicht ausdrücklich im Vorfeld einer Geschäftsbeziehung als Bestandteil des Vertrages von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden. Entgegenlautenden Erklärungen des Vertriebspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Alle von diesen AGB abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit dem Eingang der schriftlichen Bestellung des Vertriebspartners bei der Future Telecom und deren schriftlicher Bestätigung oder, im Falle der Durchführung des Vertrages durch die Future Telecom (z. B. durch Lieferung), ohne deren separate schriftliche Bestätigung zustande.
Ein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen der Future Telecom und dem Vertriebspartner. Verkauft der Vertriebspartner die Prepaid Calling Cards seinerseits an weitere Personen (Nachkäufer) oder gibt sie in sonstiger Weise an solche weiter, so begründet dies eine vertragliche Beziehung zwischen dem Vertriebspartner und dem Nachkäufer, nicht jedoch zwischen der Future Telecom und dem Nachkäufer.
Leistungen der Future Telecom
Mittels einer Prepaid Calling Card kann der Nutzer für den Zeitraum der Gültigkeit der Calling Card (je nach Art, Beschreibung und Aufdruck auf der Calling Card-Rückseite) unter Verwendung der ihm auf der Prepaid Calling Card mitgeteilten PIN-Nummer Telefongespräche im Gegenwert des auf der Calling Card aufgeführten Wertes führen. Die Gültigkeitsdauer der Calling Card beginnt mit der ersten Nutzung (Aktivierung der Calling Card) durch den Nutzer. Die Leistung der Future Telecom besteht darin, dem Nutzer mittels einer auf der Calling Card vermerkten Zugangsnummer (Freephone 0800, International Freephone 00800 etc., Sharecost 0180 oder Ortsanschluß) zu den Telekommunikationsnetzen anderer Netzbetreiber und -anbieter zu verschaffen. Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der Future Telecom.
Die Prepaid Calling Cards können nur benutzt werden, wenn sie von der Future Telecom freigeschaltet worden sind. Der Vertriebspartner hat die ihm gelieferten Calling Cards mittels eines schriftlichen Auftrags von der Future Telecom freischalten zu lassen. Dieser Freischaltungsauftrag ist zulässig und wird von der Future Telecom beachtet, wenn er jeweils die Produktbezeichnung, den jeweiligen „Endverbraucherpreis Produkt“ und die sich auf die freizuschaltenden Calling Cards bezogenen fortlaufenden Batch-/Seriennummern gemäß Lieferung seitens Future Telecom enthält. Die Freischaltung findet in der Regel innerhalb von 24 Stunden (ausgenommen an Wochenenden und Feiertagen) nach Aufforderung statt. Handelt der Vertriebspartner in Funktion eines gewerblichen Wiederverkäufers, hat er sicherzustellen, daß er nur die von ihm zur Freischaltung veranlaßten und durchgeführten Calling Cards weiterverkauft oder weitergibt. Future Telecom nimmt keine Freischaltungsaufforderungen von Nachkäufern an.
Werden dem Vertriebspartner oder einem Nutzer freigeschaltete Calling Cards gestohlen oder kommen sie sonst abhanden, ist Future Telecom nicht verpflichtet, tätig zu werden, insbesondere nicht die Calling Card(s) zu sperren. Die Prepaid Calling Cards stehen insofern Geld, Briefmarken und anderen Wertmarken gleich. Werden einem Vertriebspartner, der als gewerblicher Wiederverkäufer handelt, vor oder während des Nachverkaufs freigeschaltete Calling Cards gestohlen, wird Future Telecom auf seine konkrete schriftliche Anzeige und Erklärung hin diese sperren lassen. Future Telecom leistet in diesem Fall Ersatz für nicht erbrachte Leistung (gesperrtes Guthaben) entweder durch Natural-Ersatzlieferung oder Gutschrift. Future Telecom behält sich das Recht vor, den dann entstandenen Verwaltungs- und Materialkostenaufwand dem Vertriebspartner in Rechnung zu stellen. Für einen Anspruch eines Nachkäufers gegenüber dem Vertriebspartner haftet die Future Telecom nicht.
Besteht der begründete Verdacht, daß der Vertriebspartner, Nachkäufer oder Nutzer die Leistungen unter Verstoß gegen Rechtsvorschriften benutzt, ist die Future Telecom jederzeit bis zur Ausräumung dieses Verdachts berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und die betroffene(n) Calling Card(s) nicht frei zuschalten bzw. zu sperren.
Preise
Preisangebote der Future Telecom beziehen sich bei Verkauf an den Nachkäufer als Endverbraucherpreis einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, bei Verkauf an Vertriebspartner zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, soweit anfallend. Es gelten folgende Bestandteile eines Angebotes als Preisangabe:
- Nennwert der Calling Card(s) – definiert als „Endverbraucherpreis Produkt“
- Preis pro Minute bzw. Einheit je Zielort /-land im Rahmen eines Tarifangebots – definiert als „Tarif des Produktes“
- Auf-, Ab- oder Zuschläge pro Minute bzw. Einheit im Rahmen eines Tarifangebots – definiert als „Zusatzbestandteile des Produktes“
- Mengen-, Funktions- oder Wiederverkaufsmargen im Rahmen eines gewerblichen Geschäftsvorgangs – definiert als „Provision“
Für die Bewertung des von dem Nutzer in Anspruch genommenen „Tarif des Produktes“ im Verhältnis zum „Endverbraucherpreis Produkt“ kommt es auf die im Zeitpunkt des Telefonats jeweils geltende, von der Future Telecom veröffentlichte Tarif-Preisliste an. Preiserhöhungen oder -senkungen beim „Tarif des Produktes“ oder den „Zusatzbestandteilen des Produktes“ sind daher gegenüber dem Zeitpunkt des Erwerbs der Calling Card möglich.
Der Calling Card Nutzer kann bei Änderungen zu seinen Ungunsten den Vertrag binnen eines Monats ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Änderung kündigen. Macht der Calling Card Nutzer von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, wird die Änderung mit Ablauf der Frist wirksam. Die jeweilig gültigen Preise liegen in den Geschäftsräumen der Future Telecom zur Einsicht aus.
Eine Tarifeinheit beträgt i. d. R. 60 Sekunden (1 Minute) soweit nicht anders im Angebot definiert. Restguthaben unterhalb einer vollen Tarifeinheit können mit der Prepaid Calling Card nicht mehr abtelefoniert werden.
Eine Rückerstattung von nicht vertelefoniertem Guthaben oder Restguthaben während und nach der Gültigkeitsfrist der Calling Card ist ausgeschlossen.
Lieferung und Zahlung
Die Lieferung erfolgt nach Wahl der Future Telecom durch einen beauftragten Fracht- oder Postdienstleister. Die Gefahr geht auf den Vertriebspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Future Telecom verlassen hat.
Die Zahlung des Vertriebspartners erfolgt durch Vorauszahlung vor Lieferung, Zahlung durch Barzahlung (Nachnahme), Zahlung durch Überweisung oder durch Bankabbuchungsauftrag im Rahmen der gesondert vereinbarten Zahlungsfristen auf Kosten des Vertriebspartners.
Mahnung und Verzug
Kommt der Vertriebspartner mit einer fälligen Zahlung in Verzug, werden dem Vertriebspartner entweder pauschal EURO 5,00 pro Mahnung oder die nachgewiesenen angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug sind vom Vertriebspartner Verzugszinsen in Höhe von 8 % per annum über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu entrichten. Der Verzug tritt ein, wenn die jeweilige Zahlung fällig ist.
Ist oder gerät der Vertriebspartner mit Zahlungen an Future Telecom in Verzug, kann diese die Freischaltung gelieferter Calling Card(s) zusätzlich davon abhängig machen, dass diese Zahlungen vorher geleistet werden, oder die nachträgliche Sperrung bereits gelieferter und freigeschalteter Calling Card(s) bis zur Beseitigung des Zahlungsverzuges vornehmen.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die die Future Telecom gegenüber dem Vertriebspartner aus der gesamten Geschäftsbeziehung und aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig zustehen, bleiben die von der Future Telecom an den Vertriebspartner gelieferten Prepaid Calling Cards Eigentum von Future Telecom. Der Vertriebspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertriebspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die dies annehmende Future Telecom ab. Die Future Telecom ermächtigt ihn widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Vertriebspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Vertriebspartner auf das Eigentum der Future Telecom hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Future Telecom wird das Vorbehaltseigentum dann und insoweit aufgeben, wenn und soweit die damit gewährte Sicherheit den Wert der offenen Gesamtforderungen der Future Telecom nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertriebspartners, insbesondere Zahlungsverzug, ist Future Telecom berechtigt, die Vorbehaltsware wieder an sich zu nehmen; der Vertriebspartner gestattet das bereits jetzt und gewährt dafür ausdrücklich und unwiderruflich sein Hausrecht. In der Rücknahme wie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
Gewährleistung und Haftung
Future Telecom verpflichtet sich, Leistungsstörungen des Verbindungsbereiches im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Die Haftung der Future Telecom ist unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Die vorangegangene Beschränkung gilt nicht bei Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Ereignisse höherer Gewalt (einschließlich Streik, Aussperrung und ähnlicher Umstände, soweit sie unvorhersehbar, erheblich und unverschuldet sind) welche Future Telecom die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Future Telecom, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Für schadensverursachende Ereignisse oder Störungen (einschließlich des Nichtzustandekommens oder Abbruchs einer Verbindung), die auf Übertragungswegen oder Vermittlungseinrichtungen sowie sonstigen technischen Einrichtungen der Netzbetreiber oder sonstiger Dritter entstehen, haftet Future Telecom nur falls und soweit ihr Schadensersatzansprüche gegenüber den Netzbetreibern und Dritten zustehen. Die Haftung ist jeweils auf den auf der Calling Card aufgedruckten „Endverbraucherpreis Produkt“ beschränkt.
Future Telecom bietet keine Gewähr gegen Kursschwankungen, länderspezifische Regelungen und eventuelle Zuschläge (z.B. bei Mobiltelefonen, öffentlichen Fernsprechern oder Hotelzuschlägen).
Die Haftung der Future Telecom nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetztes bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung der Future Telecom , gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen.
Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
Verbindungsdaten wie z.B. Rufnummern, personenbezogene Kennung, Standortkennung, Beginn und Ende von Verbindungen dürfen von Future Telecom im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet und benutzt werden, soweit es für die Abrechnung erforderlich ist. Personenbezogene Verbindungsdaten auf den Calling Cards werden für einen Zeitraum von 80 Tagen gespeichert , danach werden die Verbindungsdaten gelöscht. Future Telecom wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Berlin, sofern der Vertriebspartner Vollkaufmann ist und der Erwerb von Calling Cards zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Future Telecom kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertriebspartners geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Future Telecom und dem Vertriebspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes.
E-mail:info@futuretel.org
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